M-net Internet-Vertrag einfach online kündigen
Kunden von M-net haben verschiedene Möglichkeiten, ihren M-net DSL-Vertrag kündigen zu lassen, und zwar je nachdem, welche Art des Vertrages sie abgeschlossen haben. Zur Auswahl stehen Verträge mit Mindestlaufzeit und ohne Mindestlaufzeit.
Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart in schriftlicher Form, so beträgt diese in der Regel 24 Monate und kann binnen einer Frist von drei Monaten jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, so verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate.
Noch einfacher ist es, M-net DSL kündigen zu lassen bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit, denn hier kann dies alle vier Wochen erfolgen. Jede Kündigung bedarf der Schriftform und kann mit der M-net Musterkündigung einfach angefertigt werden.
Die fertige Kündigung ist dann mittels E-Mail, Fax oder per Post an den Anbieter zu übersenden. Hier geht jeweils das Datum des Eintreffens des Briefes, nicht das Datum an dem dieser abgesendet wurde als Datum für die Kündigung. Diese muss also unbedingt frühzeitig abgeschickt werden, um die Fristen ab einzuhalten und nicht zu riskieren, dass sich der DSL-Vertrag automatisch verlängert.
Fristgerecht M-net kündigen
Um schnell und einfach kündigen zu können, haben wir für Sie eine Kündigungsvorlage erstellt. Diese Vorlage können Sie sich kostenlos herunterladen. Sie müssen nur Ihre Daten in die markierten Felder eintragen, das Kündigungsschreiben ausdrucken und dann per Post oder per Fax an die oben stehende Adresse bzw. Nummer senden.
Die Kündigung per Brief geht an:
M-net Telekommunikations GmbH
Emmy-Noether-Straße 2
80992 MünchenDie Kündigung per Fax geht an folgende Nummer: 089 - 45200 - 45
Hardware von M-net nach Kündigung
Während des Vertrages hat M-net seinen Kunden die Hardware gegen einen Aufpreis zur Verfügung gestellt und dementsprechend dürfen diese die einzelnen Komponenten natürlich auch nach ihrer Kündigung behalten. Nach dem M-net Vertrag kündigen erfolgt eine schriftliche Kündigungsbestätigung und nachdem die Laufzeit beendet ist natürlich auch eine Endabrechnung für die eigenen Unterlagen.
M-net Sonderkündigungsrecht
Das M-net Sonderkündigungsrecht greift dann, wenn es aus besonderen Gründen heraus nicht mehr möglich ist, die Leistungen des Anbieters in vollem Umfang zu empfangen. Gründe dafür sind oft technischer Art, aber vielfach auch regionaler Art, dann wenn etwa ein Umzug ansteht. In diesen Fällen sollten sich Kunden mit dem Anbieter direkt in Verbindung setzen und über die Möglichkeiten sprechen, ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Dieses ist seit dem 10. Mai 2012 auch gesetzlich verankert und damit rechtsverbindlich.