Wer umzieht, hat viel zu beachten und eine Menge Arbeit. Oft kommt dann ganz zum Ende hin die Erkenntnis, dass auch das Telefon und der DSL- oder Kabel-Internet-Anschluss mit an den neuen Wohnort genommen werden müssen. Kann man dort dieselben Leistungen aus seinem Vertrag erwarten oder muss man mit Einbußen rechnen?
Recht auf ein identisches Komplettpaket
Der Nutzer hat das Recht, an seinem neuen oder künftigen Wohnort dasselbe Komplettpaket zu erhalten, das er auch schon an seiner alten Adresse genutzt hat. Dieses Recht wurde im Mai 2012 im deutschen Telekommunikationsgesetz verankert. Der Nutzer sollte im Vorfeld der Wohnortverlegung prüfen, ob ein Internetanschluss am künftigen Wohnort überhaupt möglich ist. Es gibt auf den Webseiten der unterschiedlichen Provider die Verfügbarkeitstests. Damit kann man schnell feststellen, welche Voraussetzungen in der neuen Wohnung gegeben sind.
Fällt der Internetcheck positiv aus und bestätigt die Verfügbarkeit der bisherigen Bandbreite, dann steht dem Umzug des bisherigen Anschlusses nichts mehr im Wege. Falls die gleiche Leistung nicht möglich ist, oder überhaupt kein Anschluss zur Verfügung steht, dann hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das er nutzen sollte. Bei Umzug muss vom Provider der Vertrag unverändert fortgeführt werden. Einige Anbieter verlangen allerdings für den Umzug eine entsprechende Gebühr. Entscheidet sich der User aber für einen neuen Vertragsbeginn, entfällt diese Gebühr. Hier sollte ma nachrechnen, welche Lösung die günstigere ist.
Welche Rechte hat der Kunde des Internetanschlusses bei einem Umzug?
Der Kunde eines DSL- oder Kabel-Internet Anschlusses hat das Recht auf identische Leistung am neuen Wohnort entsprechend dem Vertrag ununterbrochene Vertragslaufzeit und unveränderte Weiterführung des Vertrages.
Ist der Provider am künftigen Wohnort nicht bereit oder in der Lage, einen adäquaten Internetanschluss bereitzustellen, oder verlangt er gar für dieselbe Leistung höhere Gebühren, kann der Kunde von einem Sonderkündigungsrecht, das gesetzliche festgeschrieben ist, Gebrauch machen. Durch die Sonderkündigung endet der Vertrag nach einer Frist von einem Monat. Danach kann der Kunde am neuen Standort beruhigt einen anderen Provider beauftragen, der die gewünschten Leistungen bieten kann.