Aufgrund der neuen Entwicklungen im Bereich der Mindestgeschwindigkeiten für Festnetz-Internetanschlüsse in Deutschland, gibt es einige wichtige Änderungen, die Verbraucher beachten sollten.
Der Digitalausschuss des Bundestags hat beschlossen, die Mindestversorgung im Festnetz zu erhöhen. Bisher lag die Mindestgeschwindigkeit bei 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload. Diese Werte sollen ab Ende dieses Jahres bzw. Anfang nächsten Jahres auf 15 Mbit/s im Download und 5 Mbit/s im Upload angehoben werden. Dies ist besonders für Anwendungen wie Videokonferenzen von Vorteil und könnte die Anzahl der als unterversorgt geltenden Haushalte auf 2,2 Millionen erhöhen.
Verbraucherschützer fordern zudem eine monatliche Entschädigung von 15 Euro, falls die Mindestgeschwindigkeiten nicht erreicht werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert, dass das bisherige Minderungsrecht kein effektives Instrument für Verbraucherschutz darstellt, da die Berechnungsmodelle der Anbieter oft intransparent sind.
Zudem wird es für Anbieter möglich sein, die Versorgung auch über Mobilfunk und Satellit zu erbringen, solange die Preise erschwinglich bleiben und den Festnetztarifen entsprechen. Die Latenz bleibt unverändert bei maximal 150 Millisekunden.
Diese Änderungen sind ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Internetversorgung in Deutschland, wobei die tatsächliche Umsetzung und der Nutzen für die Verbraucher weiterhin beobachtet werden müssen.