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Bei zu geringer Internetleistung besteht Recht auf Nachbesserung

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Beim Blick auf die aktuellsten DSL-Angebote erkennt man schnell, dass alle Anbieter mit festen Geschwindigkeiten werben. Bei DSL-Tarifen werden meist 16 Mbit/s bis 250 Mbit/s angeboten und bei den Kabel-Internet-Anbietern sind 50 bis 500 Mbit/s gängig. Aber was tun, wenn die Geschwindigkeit gar nicht erreicht wird, mit dem der Provider geworben hat? Gibt es eine Mindestgeschwindigkeit, die bei einem Internetanschluss erreicht werden muss und ist diese sogar gesetzlich geregelt?

Viele Anbieter versprechen bei den Internetgeschwindigkeiten mehr, als sie halten können

Wenn man sich genauer mit den angegebenen Werten beschäftigt, findet man schnell raus, dass es sich dabei um absolute Obergrenzen handelt die nur selten erreicht werden. Leistungsverluste entstehen zum Beispiel durch eine ungünstige Infrastruktur, durch ein hohes Nutzeraufkommen oder Hardware, die nicht die volle Leistung nutzen kann. Bis zu einem bestimmten Maß ist das völlig normal und muss auch so akzeptiert werden.

Nimmt man zum Beispiel einen DSL 16000 Zugang, also in der Theorie 16 Mbit/s und betrachtet Statistiken, die aus mehren Millionen Messungen aus unserem Speedtest hervor gehen, dann erhält man eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 10,27 Mbit/s. Aber auch wenn die meisten 16 Mbit Leitungen unter den vom Anbieter angegebenen Werten liegen, gibt es in der Regel keine Möglichkeit etwas dagegen zu unternehmen. Denn die Internetanbieter formulieren ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihren Gunsten, werben mit zusätzen wie "bis zu 16 Mbit/s" und schließen so eine Garantie für eine gleichbleibend hohe und stabile Bandbreite aus.

Seit dem 01.12.2016 gibt es hier aber auch eine Grenze. So hat der deutsche Bundestag ein Gesetz zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt (kurz: TK-Transparenzverordnung) beschlossen. Dieses Gesetz verpflichtet Internet-Provider Verbraucher im sogenannten Produktinformationsblatt zum jeweiligen Internettarif umfassender und übersichtlicher über die Angaben zur Übertragungsgeschwindigkeit zu informieren.

Da in der Praxis die gemessene Übertragungsgeschwindigkeiten zum Nachteil vieler Verbrauchern von den Angaben der Internet-Providern abweicht, müssen diese nun zur Maximalgeschwindigkeit zusätzlich die minimale und die durchschnittlich zu erwartende Datenrate ausweisen.

Wichtig: Liegt die Internetgeschwindigkeit unterhalb der im Produktinformationsblatt angegebenen Mindestgeschwindigkeit, müssen Sie die schlechte Leistung nicht akzeptieren. Sie können bei Ihrem Internetanbieter eine Nachbesserung oder den Wechsel in einen niedrigeren Tarif verlangen. Kommt der Anbieter der Anfrage auf Nachbesserung nicht nach, haben Sie außerdem das Recht zur Sonderkündigung Ihres Internetvertrags. Die Einschränkungen müssen Sie dem Anbieter allerdings nachweisen.

Das Recht der Nachbesserung in Anspruch nehmen, wenn die Internet Mindestgeschwindigkeit zu gering ist

Recht auf Nachbesserung hat derjenige, der

  1. nachweisbar einen Leistungsverlust erlebt der nicht auf veraltete Hardware zurückzuführen ist.
  2. wenn die Leistung dauerhaft, also nicht nur ab und zu, und bei jeder Tageszeit unter der zugesicherten Bandbreite liegt.

Wenn Sie also vom Provider vertraglich 16 Mbit/s bestätigt bekommen haben, in der Praxis aber weniger als 6 Mbit/s bei Ihnen ankommen, dann können Sie von Ihrem Provider eine Nachbesserung verlangen. Ist das für den Anbieter technisch nicht möglich, kann er den Kunden in ein günstigeres Paket zurückstufen.

Kommt der Provider allerdings den Forderungen nicht nach, die der Kunde stellt, dann kann dieser den Vertrag kündigen. Diese Vorgehensweise ist durch die EU-Richtlinien abgesegnet. Meist endet die Durchsetzung der Rechte des Kunden allerdings vor Gericht und ist mit viel Aufwand verbunden.

Mindestgeschwindigkeiten bei gängigen Internet-Tarifen: Soviel Bandbreite muss ankommen

Im Folgenden finden Sie eine grobe Übersicht darüber, welche Geschwindigkeit bei den gängigen Internet-Tarifen mindestens ankommen sollte. Da sich die Mindestgeschwindigkeiten in der Praxis jedoch von Anbieter zu Anbieter unterscheiden, sollten Sie unbedingt in Ihren Vertrag schauen, welche Mindestgeschwindigkeit Ihnen vom Anbieter garantiert wird.

DatenübertragungsratenMinimalNormalerweise
16 Mbit/s (DSL)6 Mbit/s9,5 Mbit/s
50 Mbit/s (VDSL/Kabel)27,9 Mbit/s47 Mbit/s
100 Mbit/s (VDSL/Kabel)54 Mbit/s83,8 Mbit/s
250 Mbit/s (VDSL/Kabel)175 Mbit/s200 Mbit/s
500 Mbit/s (Kabel/Glasfaser)300 Mbit/s450 Mbit/s
1000 Mbit/s (Kabel/Glasfaser)700 Mbit/s850 Mbit/s

Welche Möglichkeiten bieten sich dem Laien zur Überprüfung der Datengeschwindigkeit?

Wenn jemand die Vermutung hat, dass sein Internetanschluss zu langsam und unterhalb der üblichen und akzeptierbaren Werte liegt, kann er dies mit geringem Aufwand selbst überprüfen. Für eine Nachbesserung muss stichhaltig dokumentiert werden, wie die Werte zu unterschiedlichen Tageszeiten an mehreren Tagen sind. Machen Sie die Tests sorgfältig und zeichnen Sie alles gewissenhaft auf.

So sollten Sie vorgehen

Nutzen Sie als erstes ein unabhängiges Speedtest-Tool zur Feststellung der tatsächlichen Geschwindigkeit. Dieser Speedtest sollte mehrmals durchgeführt werden, um einen Durchschnittswert zu erhalten. Man muss dabei aber bedenken, dass es in den frühen Abendstunden oder zu anderen Stoßzeiten häufiger zu Geschwindigkeitsverlusten kommen kann. Daher ist es wichtig, die Messung zu unterschiedlichen Uhrzeiten an verschiedenen Tagen durchzuführen.

Die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert und gesammelt. Zuverlässige Speedtests bietet das Internet (z. B. unseren Speedtest oder die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur). Die Messung sollte über LAN-Kabel erfolgen, denn WLAN bringt häufig - durch Störungen oder Unterbrechungen, ungenaue Ergebnisse. Während der Messung sollten außerdem keine Browseraktivitäten durchgeführt werden.

Wichtig: Auch die Hardware könnte ein Störfaktor sein und muss geprüft werden. Fehlende Updates oder veraltete Geräte sind oft Verursacher von Leistungsverlusten. Dass man selbst seinen Anschluss durch falsche Hardware bremst, sollte immer ausgeschlossen sein. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Internet-Geschwindigkeit erhöhen.

Diese Daten sollten Sie innerhalb Ihrer Messungen erheben

  • Datum,
  • Uhrzeit,
  • Download-Geschwindigkeit,
  • Upload-Geschwindigkeit,
  • Ping-Zeit.

Vorlage zur Breitbandmessung: Für das Dokumentieren und sammeln der Messprotokolle bietet sich eine Excel-Liste an. Nutzen Sie hierzu gerne unsere Vorlage: Download ►.

Fazit

Ergeben die umfangreichen Messungen das Ergebnis, dass die Bandbreite zu gering ist, dann ist es ratsam, den Anbieter zu informieren. Der Sachverhalt wird dargelegt und der Provider wird zur Nachbearbeitung aufgefordert. Jetzt ist der Anbieter verpflichtet, den Anschluss zu überprüfen. Sind die Angaben des Kunden begründet, dann kann vom Provider verlangt werden, dass er den Anschluss hochstuft oder aber ein Alternativangebot unterbreitet.

Sind die technischen Möglichkeiten ausgeschöpft und der Anbieter kann nicht nachbessern, ist es ratsam, den Anschluss zu kündigen und rechtliche Mittel in Anspruch zu nehmen. So besteht für geschädigte Verbraucher unter Umständen auch die Möglichkeit Schadensersatz vom Internetanbieter verlagen.

Geschrieben von
André Riechert
André ist als gelernter Informatiker für die technische Entwicklung und redaktionelle Leitung verantwortlich. Er beschäftigt sich schon seit seiner Jugend mit dem Computer und dem Internet. Bei ihm laufen alle Fäden zusammen.
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