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Sonderkündigungsrecht Internet: Fristlose Kündigung beim DSL-Vertrag möglich?

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Die meisten DSL-Verträge werden mit einer Laufzeit von rund 2 Jahre abgeschlossen. Im Laufe der Zeit verändern sich Tarife und man wäre manchmal froh, wechseln zu können. Eine außerordentliche Kündigung des Internetvertrags wäre hier wünschenswert. Doch ein Sonderkündigungsrecht haben Sie nur unter bestimmten Umständen und nicht ohne besonderen Grund.

Wann tritt das Sonderkündigungsrecht in Kraft?

Mit dem Sonderkündigungsrecht ist es grundsätzlich möglich, einen Internet-Vertrag auch während der Laufzeit zu kündigen. Außerordentlich bezeichnet den Umstand, dass weder auf die vertragliche Kündigungsfrist oder andere vertragliche Bedingungen Rücksicht genommen werden muss. Eine solche Kündigung kann aber nur aus wichtigem Grund ausgesprochen werden. Das kann zum Beispiel eine Änderung des Providers bei den AGB sein, die dem Kunden Nachteile bringt.

Auch wenn zugesicherte Leistungen des Anbieters nicht erbracht werden, kann der Kunde unter bestimmten Gründen vom Vertrag zurücktreten. Dies ist aber nur dann möglich, wenn dem Provider die Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt wurde und diese trotzdem die vertragliche Leistung nicht erbringen kann. Die wichtigsten Gründe, mit denen Sie ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen können, sind:

  • Sonderkündigung wegen Umzug: Liegt Ihre neue Wohnung außerhalb des Versorgungsgebiets des Internetanbieters, können Sie eine Sonderkündigung aussprechen - und zwar mit einmonatiger Frist. Kann der Internetanbieter Sie auch am neuen Wohnort versorgen, besteht allerdings kein Sonderkündigungsrecht.
  • Sonderkündigung wegen Preiserhöhung: Bei einer Preiserhöhung des Anbieters haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Vorab müssen Sie allerdings der Preiserhöhung innerhalb von 6 Wochen widersprechen.
  • Sonderkündigung bei geringer Geschwindigkeit: Sollte die Geschwindigkeit Ihres Internetanschlusses dauerhaft unter der vertraglich vereinbarten Mindestgeschwindigkeit liegen, dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können Ihren Internetvertrag fristlos kündigen.
  • Sonderkündigung bei Störung oder Ausfall: Kurzzeitige Störungen müssen Verbraucher hinnehmen. Bei langfristigen Ausfällen sieh dies anders aus. Sollte der Anbieter die Störung nicht innerhalb einer bestimmten Frist beheben, dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können fristlos kündigen.
  • Sonderkündigung bei Nichterscheinen des Technikers: Sollte der Techniker zum schalten des Anschlusses wiederholt nicht erscheint, dann können Sie nach dem zweiten Termin von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und außerordentlich kündigen.

Sonderkündigung aus Kulanz des Internetanbieters

Viele Anbieter stimmen aus Kulanz bei einem der folgenden Gründe oft ebenfalls einer frühzeitigen Vertragsauflösung zu, so zum Beispiel:

  1. Wenn der Kunde ins Ausland verzieht.
  2. Wenn er private Insolvenz anmeldet.
  3. Wenn er Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit wird oder
  4. wenn der Kunde verstirbt.

Hierbei müssen aber verschiedene Punkte genau beachtet werden: Eine außerordentliche Kündigung wird dann wirksam, wenn der Kunde seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Dann wird der DSL- oder Kabelinternetanschluss entgegen den Vertragsbedingungen gekündigt. Der Nachweis muss durch eine Um- oder Abmeldebescheinigung, ein Visum oder Ähnliches erbracht werden.

Ist der Grund für die fristlose Kündigung eine Insolvenz oder Privatinsolvenz bzw. eine plötzliche Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit, dann stimmt der Provider meist aus eigenem Interesse der Kündigung zu. Es muss allerdings auch hier ein Nachweis erbracht werden, dass der Kunde zahlungsunfähig ist. Die Kündigung selbst hat durch den Insolvenzverwalter zu erfolgen.

Selbstverständlich muss auch beim Ableben des Kunden ein Nachweis erbracht werden. Die Angehörigen können den bestehenden Vertrag dann, ohne Rücksicht auf die Vertragsbedingungen auflösen. Zum Nachweis muss meist der Totenschein in Kopie beim jeweiligen Provider vorgelegt werden.

Internetanbieter haben in ihren AGB genau geregelt, welche Kündigungsgründe akzeptiert werden, die außerhalb einer ordentlichen Kündigung liegen. Sollten Unklarheiten bestehen, ist es immer ratsam, sich mit dem Provider in Verbindung zu setzen. Meist findet sich eine einvernehmliche Lösung, wenn kein direkter Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt.

Tipp: Kündigungsvorlagen und zusätzliche Informationen finden Sie in unseren Bereich Kündigungsschreiben »

Die rechtliche Grundlage des Sonderkündigungsrechts beim DSL Umzug

Im Mai 2012 trat eine neue Fassung des deutschen Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Damit sollten vor allem die Rechte der Verbraucher besser geschützt werden. Damit ist es nun auch möglich, den Vertrag durch ein Sonderkündigungsrecht zu kündigen, wenn der Provider die Leistungen nach einem Umzug am neuen Wohnort nicht mehr erbringen kann.

Ist eine entsprechende Prüfung der Verfügbarkeit negativ, oder kann lediglich eine geringere Bandbreite geliefert werden, dann hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit einmonatiger zu kündigen. Daher ist es auch sinnvoll, beim Umzug frühzeitig eine Prüfung vornehmen zu lassen. Im besten Fall können Sie Ihren Internetvertrag sogar zum Zeitpunkt des Auszugs kündigen.

Wer seinen Vertrag nach den vertraglichen Bestimmungen kündigen muss, der sollte seine Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist kennen. Daher ist es auch ratsam, Verträge immer wieder anzusehen und zu prüfen, ob eine Kündigung zum Ablaufzeitpunkt nötig oder sinnvoll ist.

Auch der Provider hat das Recht auf fristlose Kündigung

Der Anbieter hat ebenfalls das Recht der außerordentlichen Kündigung. Dieser Fall tritt meist dann ein, wenn der Kunde gegen die AGB verstößt. Der Provider kann einen daraus für ihn entstandenen Schaden geltend machen und dem Kunden zum Beispiel entgangene Beiträge berechnen.

Geschrieben von
André Riechert
André ist als gelernter Informatiker für die technische Entwicklung und redaktionelle Leitung verantwortlich. Er beschäftigt sich schon seit seiner Jugend mit dem Computer und dem Internet. Bei ihm laufen alle Fäden zusammen.
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