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Internet von der Steuer absetzen: So klappt's!

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In der heutigen digitalen Welt nutzen immer mehr Menschen das Internet für berufliche Zwecke. Da das Internet in vielen Fällen als Arbeitsmittel genutzt wird, besteht die Möglichkeit, die Kosten dafür von der Steuer abzusetzen.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um das Internet von der Steuer absetzen zu können, welche Kosten absetzbar sind und welche Nachweise erforderlich sind.

Wann kann ich Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen?

Kosten und Gebühren für das Internet und Telefon können Arbeitnehmer in Deutschland grundsätzlich von ihrer Einkommenssteuer absetzen und in der Steuererklärung angeben. Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, gibt es allerdings bestimmte Voraussetzungen, die Sie kennen sollten:

Telefon- und Internetkosten können Sie als Werbungskosten nur dann angeben, wenn Sie Ihren privaten Internetanschluss beruflich nutzen. Dasselbe gilt, wenn Sie über Ihren privaten Festnetz-Anschluss oder Ihrem Handy geschäftliche Telefonate führen.

So kannst du Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen

Zur Ermittlung der anzusetzenden Werbungskosten gibt es zwei Methoden, die vom Finanzamt akzeptiert werden:

  • Beim sogenannten Einzelnachweis können Sie in Ihren Rechnungen genau aufführen, welche Gespräche privat und welche beruflicht getätigt wurden. Die Gespräche, die Sie beruflich getätigt haben, können Sie in voller Höhe als Werbungskosten angeben. Für den Nachweis kann eine separate Telefonnummer oder auch der Einzelverbindungsnachweis Ihres Telefon-Anschlusses oder Handyvertrags hilfreich sein.
  • Die sogenannte Pauschalregelung ist eine weitere Möglichkeit, Internet und Telefon von den Steuern abzusetzen. Hierbei werden pauschal 20 % Ihrer Telefon- und Internetkosten als beruflich anerkannt. Die Kosten sind hier allerdings auf monatlich 20€ begrenzt. Über das Jahr läppert sich dies allerdings: Für ein Jahr können Sie über den Pauschalbetrag bis zu 240€ an Werbungskosten ansetzen.

Tipp: Um die berufliche Veranlassung nachzuweisen, können Sie auch bei Ihrem Arbeitgeber nach einer Bescheinigung fragen.

Geschrieben von
André Riechert
André ist als gelernter Informatiker für die technische Entwicklung und redaktionelle Leitung verantwortlich. Er beschäftigt sich schon seit seiner Jugend mit dem Computer und dem Internet. Bei ihm laufen alle Fäden zusammen.
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