Internet: Vertrag ummelden bei Umzug
- Kann der bisherige Anbieter am neuen Wohnort die gleiche Leistung bieten, läuft der Vertrag weiter.
- Ist keine Vertragserfüllung möglich, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
- Alternativ können Sie den alten Vertrag regulär kündigen.
- Bei einem Wechsel innerhalb des Vorwahlgebietes können Sie Ihre Rufnummer behalten.
Ein Umzug bringt viel Stress und Arbeit mit sich. Neben den vielen kleinen und großen Aufgaben sollten Sie auch an Ihren Internetanschluss denken. Nichts wäre ärgerlicher, als in eine neue Wohnung einzuziehen und dann längere Zeit ohne Zugang ins Netz zu sein.
Aber lassen sich Telefon- und DSL-Anschluss oder der Kabel-Internet-Anschluss überhaupt mitnehmen bzw. ummelden? Sind die Leistungen am neuen Wohnort identisch? Läuft dann der Vertrag einfach weiter? Dürfen Sie einfach kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln? Und was passiert mit der Rufnummer? Wir klären auf und erläutern Ihnen Ihr Recht.
Umzug mit Internet: unsere Meinung
„Der Umzug eines Internetanschlusses nach einigen rechtlichen Verbesserungen deutlich einfacher als früher. Es war nie einfacher, mit dem bisherigen Internetanschluss in die neue Wohnung mitzunehmen - oder zur Not den aktuellen Vertrag zu kündigen.“
Wichtig: Schieben Sie den Umzug des Internetanschlusses nicht auf!
Sobald Sie einen Umzug anstreben, ist jede Menge zu erledigen. Der Internetanschluss (und damit typischerweise auch die telefonische Erreichbarkeit über Festnetz) steht meistens ganz hinten auf der To-do-Liste. Aber genau das kann zu einem fatalen Fehler werden.
Sie sollten so früh wie möglich den bisherigen Anbieter kontaktieren, um die technische Verfügbarkeit in der neuen Wohnung zu prüfen. Denn dann kann der Vertrag an der neuen Adresse einfach weiterlaufen. Es kann jedoch auch ein Neuanschluss für Ihr Internet zu Hause erforderlich sein.
Anders gesagt: Klären Sie frühzeitig, ob der bisherige Tarif weiter gültig ist oder Sie einen neuen Internetvertrag abschließen müssen. In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Da Sie einen Umzug in vielen Fällen innerhalb von sechs bis zwölf Wochen planen, ist die Frist aber knapp bemessen. Sind Sie spät dran, zahlen Sie möglicherweise doppelt.
Beachten Sie bei einem gewünschten Umzug technische Details
Bei einem Umzug können Sie gezwungen sein, die Anschlussart zu wechseln. Das betrifft insbesondere Internet über Glasfaser und DSL über Kabel-TV. Eine Mitnahme des Internetanschlusses ist nur möglich, wenn die neue Wohnung technisch ebenfalls mit der gleichen Anschlussart ausgestattet ist. Nur dann ist eine Fortführung des bisherigen Vertrags überhaupt möglich. Prüfen Sie diese Voraussetzung. Dabei kann Sie der aktuelle Vertragspartner unterstützen.
Recht und Internet: das Sonderkündigungsrecht beim Umzug
Übrigens kann Ihr bisheriger Vertragspartner Ihnen anbieten, eine vergleichbare Bandbreite und ähnliche Konditionen über eine andere Anschlussart bereitzustellen. Das müssen Sie jedoch nicht akzeptieren, da der Anbieter zum Erbringen der ursprünglich vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet ist. Das geht aus § 60 TKG (Telekommunikationsgesetz) hervor.
Ebenso müssen Sie keine Verschlechterung akzeptieren. In Absatz 2 an gleicher Stelle heißt es:
„Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.“
Das bedeutet: Sie können bei einem Umzug dann mit einmonatiger Frist kündigen, wenn es zu einer Änderung der vertraglich vereinbarten Leistung in der neuen Wohnung kommt. Der früheste Kündigungszeitpunkt ist der Auszugstermin.
Internet anmelden
Sollten Sie aus dem einen oder anderen Grund den Vertrag mit dem bisherigen Anbieter in der neuen Wohnung nicht fortsetzen wollen, können Sie regulär kündigen. Dabei sind Sie jedoch auf die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist festgelegt. Diese beträgt in der Regel drei Monate zum Ende der Laufzeit.
Bei langfristigen Verträgen kann das schnell teuer werden. Finanziell ist es sinnvoller, den Vertrag entweder nach dem Umzug weiterlaufen zu lassen oder das Sonderkündigungsrecht zu nutzen.
Vertrag läuft: Der Anbieter ist bei einem Umzug gefordert
Die unkomplizierteste Art des Umzugs mit Internet ist dann möglich, wenn der Anbieter am neuen Wohnort die bisherige Leistung erbringen kann. Das ist so früh wie möglich zu klären. Daraus ergeben sich zwei Möglichkeiten: Der Vertrag läuft weiter oder Sie haben das Sonderkündigungsrecht.
Anschluss mitnehmen: Wann läuft der Internetvertrag in der neuen Wohnung weiter?
Sind vor Ort alle Voraussetzungen wie bisher gegeben, läuft der aktuelle Vertrag über den Internetanschluss weiter. Das bedeutet:
- Zu einem gewünschten Termin schaltet der Anbieter den alten Anschluss ab und den neuen Anschluss frei.
- Die Geräte können Sie weiterhin nutzen.
- Die Vertragslaufzeit ändert sich nicht.
- Sie erhalten eine Vertragsänderung. Prüfen Sie, ob alle Daten und die Laufzeit korrekt sind.
- Sollten Sie innerhalb des gleichen Vorwahlbereichs umziehen, behalten Sie Ihre Rufnummer automatisch. Vergewissern Sie sich jedoch über diesen Punkt. Im Zweifelsfall stellen Sie einen Portierungsantrag.
- Einträge in Telefonbücher usw. werden in der Regel automatisch angepasst. Fragen Sie bei Ihrem Internetanbieter im Zweifelsfall nach.
Es gibt dennoch einen Punkt, den Sie beachten sollten: Ihr Internetanbieter kann für den Umzug des Anschlusses eine Servicegebühr verlangen. Der Preis darf jedoch nach § 60, Abs. 1 TKG nicht höher sein als eine Neueinrichtungspauschale.
Anbieter | Umzugspauschale | Meldefrist |
---|---|---|
1&1 | 69,95 € | 3 - 4 Wochen |
Telekom | 69,95 € | 4 Wochen |
M-net | 49,90 € | 4 Wochen |
PŸUR | 50,00 € | 2 Wochen |
o2 | 49,99 € | 3 - 4 Wochen |
Vodafone | 39,99 € | 4 - 6 Wochen |
Internet ummelden: Wann läuft der Vertrag in der neuen Wohnung nicht weiter?
Sollte der bisherige Vertragspartner am neuen Wohnsitz nicht die bisherige Vertragsleistung garantieren können, greift das oben erläuterte Sonderkündigungsrecht. Sie können den alten Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen und einen neuen Vertrag abschließen.
Sollten Sie diesen Schritt gehen, achten Sie auf folgende Punkte:
- Sollten Sie innerhalb des Vorwahlbereichs umziehen, stellen Sie beim neuen Anbieter einen Portierungsantrag, damit Sie Ihre Rufnummer mitnehmen können.
- Kündigen Sie ebenfalls alle Zusatzleistungen. Häufig gehen Sie für diese einen gesonderten Vertrag ein, der sonst weiterlaufen würde.
- Unter Umständen müssen Sie die bereitgestellte Hardware fristgerecht zurückgeben. Gerade im Umzugsstress kann das schnell vergessen werden.
Vertrag ist bei Umzug gekündigt/beendet: Internet anmelden
Können Sie eine Sonderkündigung nutzen oder ist der bisherige Vertrag ausgelaufen, steht Ihnen ein Vertrag mit einem neuen Anbieter offen. Wir empfehlen, einen Tarifvergleich, um das günstigste und für Sie passendste Angebot für den neuen Internetanschluss zu finden. Nutzen Sie dabei auch Vergleiche, die anderen verfügbare Anschlussarten wie Kabel-DSL oder Glasfaser einschließen.
Um den besten Tarif auszuwählen und in der neuen Wohnung Internet anmelden zu können, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:
- Welche Anschlussart ist verfügbar? Lohnt sich am neuen Standort ein Wechsel?
- Wie schnell muss Ihr Anschluss sein?
- Benötigen Sie neue Hardware (speziell bei veränderter Anschlussart)?
- Wie lange möchten Sie sich binden? Macht ggf. Internet ohne Vertragslaufzeit für mich Sinn?
- Sind alle gewünschten Leistungen wie Telefonflatrates, günstige Auslandstraufe usw. enthalten?
- Sind bisherige Zusatzleistungen wie IP-TV über den neuen Anschluss möglich?
Mindestens zwei, besser vier Wochen einplanen!
Kalkulieren Sie eine ausreichend lange Frist ein. Ein Neuanschluss dauert üblicherweise ein bis zwei Wochen von Vertragsabschluss bis zur technischen Realisation. Sofern Sie Ihren Umzug langfristig vorbereiten können, planen Sie einen zeitlichen Puffer von wenigstens zwei Wochen ein.
Besonderheit: Rufnummernmitnahme
Achtung: Wenn Sie Ihre Rufnummer mitnehmen können, stellen Sie einen Portierungsantrag beim neuen Anbieter. Es ist jedoch möglich, dass Sie die alte Rufnummer erst dann auf dem neuen Anschluss nutzen können, wenn der alte Vertrag ausgelaufen ist. In der Zwischenzeit erhalten Sie eine neue, vorübergehende Rufnummer.
Das Mitnehmen der Rufnummer ist seit Dezember 2021 kostenlos. Sollte Ihr neuer Internetanbieter eine Gebühr verlangen, können Sie sich bei der Bundesnetzagentur beschweren und den Betrag zurückfordern.
Praktische Tipps für den reibungslosen Umzug mit Internetanschluss
Es kommt bei einem Anbieterwechsel nur selten zu ernsthaften Problemen. Der Umzug mit Internetanschluss oder eine Kündigung und ein Neuanschluss können im Detail jedoch tückisch sein. Unabhängig von den oben genannten Abläufen helfen Ihnen vielleicht unsere Praxistipps, aus dem Umzug Vorteile zu ziehen.
Geld sparen in der Übergangszeit
Häufig bedeutet ein Wohnungswechsel eine Übergangszeit mit doppelten Mietzahlungen. Müssen Sie auch den Anbieter wechseln, greifen Sonderkündigungsrecht und Neuanschluss terminlich nicht immer exakt ineinander. Es kommt zu einer Überlappung, die für Sie ebenfalls doppelte Kosten bedeutet. Das gilt insbesondere, wenn Sie den alten Vertrag auslaufen lassen möchten, um einen Tarif bei der Konkurrenz nutzen zu können. Das alles belastet das Budget.
Wir empfehlen, beim neuen Anbieter nachzufragen. Bei einem Umzug zeigen sich die Unternehmen teilweise kulant und gewähren für die Übergangsphase einen besonders günstigen Preis. Das wird nicht immer der Fall sein und erfordert ein aktives Nachfragen. Bei einer Zusage können Sie jedoch bares Geld sparen.
Vor einem Umzug Verträge mit kurzer Laufzeit nutzen
Sollten Sie bereits im Voraus absehen, dass Sie die Wohnung wechseln oder einen Umzug anstreben, gibt es eine weitere Option. Setzen Sie auf monatlich kündbare Verträge. Das ist nur wenige Euro teurer, aber Sie sind deutlich flexibler.
Dieser Schritt lohnt sich besonders dann, wenn Sie über Glasfaser oder Kabelnetz surfen und nicht wissen, ob Sie in der neuen Wohnung diese Anschlussart nutzen können. Sie sparen sich durch kurz laufende Verträge die Prüfungsphase durch den Vertragspartner und können frei und flexibel über einen neuen Vertrag in der neuen Wohnung entscheiden.
Besser surfen: Umstieg auf andere Anschlussart in der neuen Wohnung möglich?
Grundsätzlich sollten Sie im Vorfeld überlegen, ob Sie die bisherige Technologie weiter nutzen möchten. Im Prinzip kommt es auf Bandbreite und Preis an. Aber vielleicht ziehen Sie in ein Haus mit Glasfaseranschluss oder haben die Möglichkeit, über das Kabelnetz Triple-Play zu beziehen.
In solchen Fällen kann es sich lohnen, die Anschlussart zu wechseln. Je nach bisherigem Vertrag und aktueller Laufzeit ist es möglicherweise sinnvoll, den alten Vertrag zu kündigen.
Wichtig zum Verständnis: Sie können die Anschlussart nicht per Sonderkündigungsrecht wechseln, wenn der bisherige Anbieter am neuen Standort die gleiche Leistung bereitstellen kann. In diesem Fall müssen Sie regulär kündigen. Der damit verbundene finanzielle Nachteil ist aber im Einzelfall möglicherweise hinnehmbar, wenn Sie dadurch eine bessere Technologie nutzen können.
E-Mail-Postfächer und Zugänge sichern
Bei einem Anbieterwechsel sollten Sie an eine Datensicherung denken. Das gilt ganz besonders für das E-Mail-Postfach. Nutzen Sie zum Beispiel eine Adresse wie „…@t-online.de“ oder etwas Vergleichbares und wechseln den Anbieter, können Sie diese E-Mail-Adresse nicht mitnehmen. Zugleich verlieren Sie den Zugang in das Online-Postfach.
Wir empfehlen, einen E-Mail-Client wie Outlook oder Thunderbird zu nutzen. Darüber rufen Sie alle Nachrichten bequem auf Ihr Gerät ab. Benachrichtigen Sie auch alle Kontakte über den Wechsel Ihrer E-Mail-Adresse. Da Sie darüber möglicherweise auch viele Accounts bei Online-Shops, Bankzugänge oder anderen Portalen absichern, sollten Sie für diese Zugänge eine alternative E-Mail-Adresse hinterlegen. Eine Übersicht kostenloser E-Mail-Dienste finden Sie hier.
Fazit: Umzug mit Internetanschluss in die neue Wohnung
Ein Umzug mit Internetanschluss ist kein Hexenwerk. Wichtig ist, dass Sie sich trotz der mit einem Wohnungswechsel verbundenen Aufgaben frühzeitig um die Details kümmern. Speziell die rechtlichen Verbesserungen durch das Sonderkündigungsrecht vereinfachen den Umzug von DSL & Co. ganz erheblich.
Vor einem Umzug sollten Sie rechtzeitig Ihren aktuellen Anbieter kontaktieren. So finden Sie heraus, ob am neuen Wohnort die gleiche Leistung möglich ist. Der Gesetzgeber räumt Ihnen anderenfalls erfreulicherweise ein Sonderkündigungsrecht ein. So können Sie problemlos in der neuen Wohnung das Internet neu anmelden. Denken Sie gegebenenfalls an die inzwischen kostenlose Rufnummernmitnahme.
Echte Probleme entstehen in erster Linie dann, wenn Sie zu spät reagieren oder die Rufnummernmitnahme vergessen. Rechtzeitiges Handeln ist der erste Schritt, um direkt beim Einzug in die neue Wohnung lossurfen zu können. Die klaren Regelungen geben einen Rahmen vor, in dem es kaum noch zu ernsthaften Schwierigkeiten kommt.