Kündigungsfrist für den Internetanschluss
- Alle neuen Verträge sind mit einer Frist von einem Monat kündbar.
- Seit Dezember 2021 geschlossene Verträge verlängern sich nur noch um einen Monat automatisch.
- Alte Verträge sind ebenfalls betroffen, sofern die Mindestlaufzeit abgelaufen ist.
Wenn Sie einen Internetvertrag kündigen möchten, müssen Sie eine Frist einhalten. Die Rechtslage hat sich seit Dezember 2021 deutlich verbessert. Aber nur für Verträge mit Neuabschlüssen. Alte Verträge fallen während der Mindestvertragslaufzeit noch unter die alten Kündigungsregeln.
Welche Fristen gelten für Ihre Internet-Kündigung und welche Unterschiede gibt es? Wir erläutern Ihnen die Rechtslage und geben Tipps, was Sie neben Kündigungsfristen beachten sollten.
Fazit: Unsere Erfahrung mit 1&1 DSL
„Das überarbeitete Telekommunikationsgesetz macht es Verbrauchern einfach, den Telefonanschluss oder Internetvertrag zu kündigen. Sollten Sie eine Frist verpassen, ist das anders als früher kein großes Problem, weil Sie nach Ende der Vertragslaufzeit jeden Monat die Buchung einseitig beenden können.“
Internet kündigen: Diese Frist gilt
In der Vergangenheit war es üblich, dass lange laufende Verträge über Telefon- und Internetanschlüsse sich automatisch um weitere zwölf Monate verlängert haben. Die Kündigungsfrist lag vertragsabhängig bei bis zu drei Monaten.
Durch eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes hat sich die Rechtslage komplett geändert. Die Kündigungsfrist beträgt inzwischen generell einen Monat zum Vertragsende. Zugleich verlängern sich die Verträge nur noch um einen Monat.
Achtung: Altverträge
Eine Ausnahme gibt es: Altverträge, die vor dem Dezember 2021 geschlossen wurden und bei denen die Mindestvertragslaufzeit noch nicht beendet ist. Das TKG ist an dieser Stelle ungenau, daher ist rechtlich von einer vertragsabhängigen Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten auszugehen.
Allerdings haben die großen Internetanbieter wie Telekom, Vodafone und o2 den Inhabern der Bestandsverträge eine einmonatige Kündigungsfrist zugestanden.
Übersicht der Kündigungsfristen
Laufzeit | Kündigungsfrist | automatische Verlängerung |
---|---|---|
1 Monat | 1 Monat | 1 Monat |
12 Monate | 1 Monat | 1 Monat |
24 Monate | 1 Monat | 1 Monat |
Altverträge (vor 1.12.2021) vor Ende der Mindestlaufzeit | bis zu 3 Monaten | 1 Monat |
Frist verpasst? Verlängerung nur um einen Monat
Sollte Sie die Frist einmal verpassen, verlängern sich die Verträge nicht wie früher um die volle Mindestvertragslaufzeit oder zwölf Monate. Nach Ende einer fest vereinbarten Spanne geht der Vertrag automatisch in eine sich monatlich verlängernde und kündbare Vereinbarung über.
Wichtig: Kündigungsfristen für gebuchte Zusatzleistungen
Achten Sie bei einer Kündigung eines Vertrages auch auf später hinzugebuchte Zusatzleistungen. Diese müssen Sie häufig einzeln abwählen. Dabei sind unter Umständen besondere Fristen zu beachten.
Sonderkündigungsrecht
Sollten Sie ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, gelten in den meisten Fällen ebenfalls Fristen von einem Monat. Das gilt bei einem Umzug, wenn der bisherige Vertragspartner am neuen Wohnort nicht die bisherige Leistung gewährleisten kann.
Ebenso gilt ein Sonderkündigungsrecht das bei Preiserhöhungen oder anderen einseitigen Vertragsänderungen. Der Vertragspartner muss Sie über die sich daraus ergebenen Fristen aufklären. Ab Informationserhalt können Sie innerhalb von drei Monaten - und das frühestens zum Änderungsdatum - fristlos kündigen.
Ergibt sich ein Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistung, können Sie ebenfalls fristlos kündigen. Allerdings müssen Sie zuvor eine Frist zur Nachbesserung setzen und die mangelnde Leistung dokumentieren.
Fazit: Verbraucherfreundliche Kündigungsfristen für Internetanschlüsse
Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat die Verbraucherrechte gestärkt. Die automatische Verlängerung um zwölf oder 24 Monate für DSL-Verträge ist nicht mehr möglich. Zusätzlich können Sie Verträge nun mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit kündigen.
Diese Verbesserungen bedeuten mehr Flexibilität für Sie. Sie können nach Ende der Mindestvertragslaufzeit einen DSL-Vergleich durchführen und sich für ein neues günstiges Angebot entscheiden. Selbst dann, wenn Sie die Kündigung vergessen, ist ein Vertragswechsel nach einem weiteren Monat noch immer möglich.