Internet-Vertrag verlängern – das gilt
- Verträge über Internetanschlüsse verlängern sich automatisch.
- Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit beträgt die neue Laufzeit stets einen Monat.
- Sie müssen bei einem laufenden Vertrag dann aktiv werden, wenn Sie kündigen möchten.
Möchten Sie einen DSL-Vertrag verlängern oder einen Anschluss über Kabel-TV oder Glasfaser? Dann fragen Sie sich vielleicht, was Sie genau machen müssen oder ob sich die Leistung automatisch verlängert.
Wir erläutern Ihnen die Rechtslage. So wissen Sie ganz genau, welche Schritte erforderlich sind, um Ihren Internet-Vertrag zu verlängern. Dabei spielt die Mindestvertragslaufzeit übrigens keine Rolle mehr.
Fazit: Unsere Erfahrung mit 1&1 DSL
„Da eine automatische Verlängerung nur noch für einen Monat möglich ist, bietet das novellierte TKG Ihnen mehr Komfort und Flexibilität. Sie müssen nicht verlängern und auch nicht monatelang warten, um zu kündigen bzw. aus dem laufenden Internetvertrag herauszukommen.“
Internet: Vertrag verlängert sich automatisch
Der Internetanschluss ist inzwischen zum Standard geworden. Dass es zu einem plötzlichen vertraglichen Blackout im heimischen WLAN kommt, ist aber faktisch ausgeschlossen. Denn alle bekannten Anbieter wie Telekom, Vodafone, o2, 1&1 sowie viele weitere Unternehmen bieten ausschließlich Verträge mit einer automatischen Vertragsverlängerung an.
Das heißt: Sie müssen nicht selbst verlängern. Im Gegenteil: Bei Bedarf müssen Sie kündigen. Sonst läuft der Vertrag theoretisch über Jahre weiter.
Nach der Mindestvertragslaufzeit beträgt die neue Laufzeit immer einen Monat
Wenn Sie möchten, dass ein bestehender Vertrag weiterläuft, müssen Sie nicht aktiv werden. Das gilt für jede Form von Internetanschluss und Vertragsdauer:
- 24 Monate,
- 12 Monate,
- 1 Monat.
Alle Verträge können Sie zum Laufzeitende kündigen oder sie verlängern sich um einen Monat. Das gilt für alle Anbieter!
Das heißt: Die Verträge verlängern sich nach der Mindestlaufzeit jeden Monat um einen weiteren Monat – außer Sie kündigen!
Dabei handelt es sich um gesetzliche Vorgaben, die seit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum 1. Dezember 2021 gelten. Die frühere Praxis, dass sich die Verträge um weitere zwölf Monate verlängern, gibt es nicht mehr. Selbst wenn Sie die Kündigungsfrist verpassen, können Sie dadurch jederzeit kurzfristig aus dem Vertrag herauskommen.
Fazit: Komfort und Flexibilität für Verbraucher
Die automatische Vertragsverlängerung ist Standard. Wenn Sie einen Internetanschluss haben, können Sie diesen einfach weiterlaufen lassen. Das gilt für alle Anschlussarten wie DSL, Kabel, Glasfaser und mobile Lösungen wie Homespots. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat.
Sie sollten diesen Komfort jedoch auch aktiv ausnutzen. Indem Sie Ihren gewählten Tarif regelmäßig mit einem Internet-Preisvergleich überprüfen, so profitieren Sie von der Gesetzesänderung auch finanziell. Dabei profitieren Sie zusätzlich auch von Wechselboni, die sehr attraktiv sein können. Bei einem automatischen Weiterlaufen haben Sie diesen Vorteil nicht.