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Internet: Vertrag widerrufen

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☝️ Das Wichtigste in Kürze
  • Sie können einen Vertrag über einen Internetanschluss innerhalb 14 Tage widerrufen.
  • Voraussetzung ist ein Online-Abschluss, ein Haustürgeschäft oder ein Vertrag per Telefon sowie auf „Kaffeefahrten“.
  • Das Widerrufsrecht gilt nicht für Abschlüsse im Ladengeschäft.
  • Die Widerrufsfrist verlängert sich um zwölf Monate, wenn der Vertragspartner Sie nicht über Ihre Rechte aufklärt.
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Für alle, die ihren DSL-Vertrag widerrufen möchten, bieten wir eine umfangreiche Hilfestellung.

Haben Sie einen Internetvertrag abgeschlossen und möchten diesen widerrufen? Das ist einfacher, als viele meinen. Allerdings sind einige Voraussetzungen zu erfüllen.

In diesem Ratgeber erläutern wir Ihnen, wie Sie bei einem Widerruf vorgehen, welche Fristen Sie einhalten müssen und welche Details zu beachten sind.

Internet Widerruf: Unsere Erfahrung

Bild von André - Autor bei DSLVergleich.net
André R.

„Es gibt viele Gründe, warum ein Internetvertrag für einen DSL-Anschluss, Glasfaseranschluss oder Kabel-Internet-Anschluss doch nicht interessant ist. Wenn Sie Ihren Irrtum frühzeitig bemerken, lässt sich das einfach korrigieren. Verfassen Sie einfach einen Brief und verschicken Sie den Widerruf per Einschreiben. Wichtig ist, dass Sie innerhalb der Frist aktiv werden.“

Das Widerrufsrecht: Telefonvertrag und Internetvertrag

Der Begriff Widerruf wird nicht immer korrekt genutzt. Anders als eine Garantie oder eine Kündigung soll er einen geschlossenen Vertrag rückabwickeln. Das heißt: Indem Sie dieses Recht nutzen, kommt die geschlossene Vereinbarung erst gar nicht zur Anwendung. Sie stornieren sozusagen den Abschluss.

Rechtsgrundlage ist das BGB

Das Widerrufsrecht geht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hervor. Zwei Passagen sind besonders relevant:

  • § 312 b BGB gewährt einen Widerruf für Verträge, die nicht im Ladengeschäft geschlossen wurden.
  • § 355 BGB setzt die Frist auf 14 Tage fest, bei einer fehlenden Widerrufsfrist sogar auf weitere zwölf Monate.

Wann gilt das Widerrufsrecht bei Internet- und Telefonanschlüssen?

Die Rechtsgrundlage ist eindeutig: Sie können immer dann innerhalb von 14 Tagen einen Vertrag über einen DSL-Anschluss oder Telefonanschluss annullieren, wenn Sie diesen nicht im Laden geschlossen haben.

Das Recht gilt ebenso für Haustürgeschäfte, Online-Abschlüsse oder Telefonverträge sowie für Abschlüsse auf Kaffeefahrten – alle sogenannten Fernabsatzkanäle.

Wann beginnt die Widerrufsfrist?

Die Frist beginnt mit dem Vertragsbeginn und dauert 14 Tage. Sie endet immer an einem Werktag. Ist der 14. Tag etwa ein Sonntag, gilt der darauffolgende Montag als letzte Frist.

Wichtig: Stellt der Dienstleister spätestens mit den Vertragsunterlagen keine vollständige Widerrufsbelehrung zur Verfügung, verlängert sich die Frist um weitere zwölf Monate. Sie können dann noch ein Jahr später den Vertrag rückabwickeln.

Prüfen Sie alle Details. Wenn die Widerrufsbelehrung unzureichend ist, profitieren Sie von der längeren Frist. Die Passagen müssen unter anderem den Hinweis auf einen möglichen Widerruf und dessen Frist, die Art der Übermittlung, die zu nutzende Adresse und den Unternehmensnamen enthalten.

Was passiert bei im Ladengeschäft abgeschlossenen DSL-Verträge?

Das Recht, einen Telefonvertrag oder einen Internetanschluss zu widerrufen, bezieht sich nicht auf Verträge, die Sie im Laden geschlossen haben. In diesem Fall können Sie Ihr normales Kündigungsrecht in Anspruch nehmen. Dann sind sie jedoch länger an den Anbieter gebunden. Oder Sie nutzen bei möglichen technischen Problemen wie einer zu geringen Bandbreite das jederzeit geltende Sonderkündigungsrecht.

So funktioniert der Widerruf eines Telefon- oder Internetvertrages

Sie haben einen Vertrag mit Telekom, Vodafone, o2, 1&1 oder einem anderen Internetdienstleister geschlossen und möchten von diesem zurücktreten? Dann können Sie innerhalb der Frist einen mündlichen oder schriftlichen Widerruf formulieren.

Auch wenn dieser Schritt mündlich möglich ist, raten wir zu einem schriftlichen und nachweisbaren Widerruf. Das beste Medium ist ein Einschreiben per Post.

Der Text kann formlos sein. Er muss aber folgende Punkte enthalten:

  • Ihre Kontaktdaten, die in der Regel denen im Vertrag entsprechen;
  • Ihre Kundennummer oder Vertragsnummer, sofern vorhanden;
  • das Vertragsdatum;
  • die Erklärung, dass Sie den Vertrag widerrufen;
  • das aktuelle Datum;
  • idealerweise die Bitte um eine schriftliche Bestätigung.

Fazit: Einfaches Widerrufsrecht bei Internetanschlüssen

Viele Menschen scheuen sich, einen abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Rechtslage hat das Zurückziehen von einem aktuell geschlossenen Vertrag stark erleichtert. Es reichen jeweils ein einfacher Anruf, eine E-Mail, ein Fax und ein Brief/Einschrieben aus. Wir empfehlen, ein beweisbares Format wie ein Einschreiben zu nutzen.

Durch diese Sicherheit können Sie voreilig abgeschlossene Internet-Verträge unwirksam werden lassen. Nutzen Sie am besten schon vor einem Abschluss einen DSL-Preisvergleich, um das für Sie beste Angebot zu finden. Zusatzgarantie: Sie können anders als im Laden wiederum das Widerrufsrecht nutzen.

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Geschrieben von
Michael Weber
Michael ist freier Journalist, hat Sozialwissenschaften studiert und war als Redakteur und Pressereferent tätig. Das Thema Telekommunikation bearbeitet er seit 2014. Seine Fachkenntnisse fließen in die Entwicklung der Inhalte von DSLVergleich.net ein.
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