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Portierung: Festnetznummer mitnehmen

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☝️ Das Wichtigste in Kürze
  • Sie können Ihre Rufnummer bei einem Wechsel oder Umzug mit einer Portierung behalten.
  • Beauftragen Sie den neuen Anbieter mit der technischen Abwicklung.
  • Bei einem Umzug bleibt die Rufnummer nur im Vorwahlgebiet erhalten.
  • Für eine Portierung muss der alte Vertrag abgelaufen sein.
  • Die Rufnummernmitnahme ist kostenlos.
Hotlines
Durch eine Portierung können Rufnummern auch beim Internet-Anbieterwechsel problemlos mitgenommen werden.

Telefonnummern sind wichtig. Das gilt nicht nur für Handynummern. Die Festnetznummer ist traditionell die Rufnummer, über die viele Kontakte laufen. Doch was passiert, wenn Sie umziehen oder den Internetanbieter wechseln wollen? Immerhin ist die Rufnummer an den Anschluss gekoppelt. 

Die Lösung ist eine sogenannte Portierung. Um nicht plötzlich ohne Ihre bekannte Rufnummer dazustehen und über das Festnetz nicht erreichbar zu sein, müssen Sie eine Rufnummernmitnahme beantragen. Das gilt für Umzüge ebenso wie für Anbieterwechsel oder Wechsel der Anschlussart. Die Eckdaten sind im seit 2021 überarbeiteten Telekommunikationsgesetz festgelegt. Wir erläutern Ihnen, worauf Sie achten sollten.

Unsere Meinung

Bild von André - Autor bei DSLVergleich.net
André R.

„Die Festnetznummer ist inzwischen an einen Internetanschluss gekoppelt. Viele Menschen haben die Befürchtung, dass sie bei einem Wechsel die Nummer verlieren. Das ist aber fast immer unbegründet. Denn ein einfacher Portierungsauftrag reicht aus, um zum Wechseltermin die alte Rufnummer beim neuen Anbieter zu haben. Schwierig wird es nur, wenn der Wechsel ein Abmelden und paralleles – auch zeitversetztes – Anmelden eines anderen Anschlusses beinhaltet. Dann ist etwas Planung gefordert.“

Festnetznummer mitnehmen – wann ist das relevant?

Ist es überhaupt erforderlich, die eigene Rufnummer mitzunehmen? Geschieht das nicht automatisch? Leider nein. Ähnlich wie bei der Rufnummernübertragung eines Handyvertrages müssen Sie selbst aktiv werden. Dad gilt für folgende Situationen:

  1. Sie wechseln den Anbieter und nutzen den gleichen Anschluss. 
  2. Sie wechseln den Anbieter und wechseln den Anschluss (zum Beispiel von Kabel-Internet zu DSL oder von Glasfaser zu Kabel-Internet). Hier kommt es zusätzlich auf den Termin an.
  3. Sie ziehen innerhalb des Vorwahlbereichs um und möchten Ihre Rufnummer behalten.
  4. Sie ziehen in ein anderes Vorwahlgebiet und möchten zumindest Ihre Rufnummer (Durchwahl) behalten. Hier kommt es auf weitere Details an.

Rufnummer stets vom neuen Anbieter portieren lassen!

Das jeweilige Vorgehen unterscheidet sich von Fall zu Fall. Generell ist eins besonders wichtig. Die Rufnummer verwaltet bei faktisch allen Privatkunden der Internetanbieter, da über das Internet auch das Festnetz geschaltet ist. Um eine reibungslose technische Übergabe der Verwaltung der Festnetznummer zu ermöglichen, sollten Sie den Portierungsauftrag immer beim neuen Anbieter stellen. Das gilt für alle der aufgezeigten vier Fälle.

Bei der Bestellung eines neuen Anschlusses können Sie über einen Papierantrag oder ein Online-Formular den Punkt Rufnummernmitnahme finden. Dort setzen Sie ein Häkchen und nennen alle relevanten Nummern Ihres bisherigen Vertrages. Der neue Anbieter kümmert sich dann um die Mitnahme der Nummer und übernimmt bei Gelingen die Festnetznummer vom bisherigen Anbieter. Das gilt für alle Anbieter wie Vodafone, Telekom, o2, 1&1 usw.

Problem: Rufnummernmitnahme bei Neuanschluss

Wenn Sie den Anbieter wechseln, geht der alte Vertrag nahtlos in einen neuen über. Am Stichtag des Wechsels kann der neue Anbieter auch Ihre Telefonnummer übernehmen und auf Ihren Anschluss schalten. 

In einigen Fällen gelingt das jedoch nicht. Es kommt zu einer zeitlichen Überlappung von zwei Verträgen. Wenn Sie zum Beispiel die Anschlussart ändern, gibt es selten einen perfekten zeitlichen Übergang. Denn genau genommen kündigen Sie dabei den bisherigen Anschluss und beauftragen parallel einen neuen. Es findet folglich kein Anbieterwechsel statt, sondern Sie buchen einen Neuanschluss.

Das ist denkbar, wenn Sie zum Beispiel den DSL-Anschluss abmelden und einen Kabel-Internet-Anschluss anmelden (oder andersherum). Auch beim Wechsel zwischen Glasfaser und DSL oder Kabel-Internet kann es zu solchen Problemen kommen.

Festnetznummer mitnehmen – aber erst zum Vertragsende

Ihre Festnetznummer bleibt bis zum Vertragsende auf den alten Anschluss geschaltet. Beginnt Ihr neuer Vertrag jedoch – was üblich ist – etwas früher, können Sie anfangs Ihre Rufnummer trotz Portierung nicht nutzen. Sie erhalten dann vorübergehend eine andere Telefonnummer. Erst dann, wenn der alte Vertrag beendet ist, kann der neue Anbieter die Nummer übernehmen und für Sie wieder auf den neuen Anschluss schalten. 

Besonders häufig ist dieser Fall, wenn Sie umziehen und in der neuen Wohnung eine andere Anschlussart sinnvoller ist. Zum Beispiel kann die Wohnung ohnehin mit Kabel-TV ausgestattet sein. Laufen das Internet und Telefon ebenfalls darüber, kann das als Kombiangebot günstiger sein. Aber: Sie können dann Ihre alte Rufnummer erst zum Ende des alten Vertrags nutzen. Beachten Sie daher die Kündigungsfristen.

Rufnummern mitnehmen bei einem Umzug

Wenn Sie umziehen möchten, gibt es zwei Möglichkeiten. Daraus ergibt sich jeweils, ob Sie die Festnetznummer mitnehmen können. 

  1. Sie ziehen innerhalb des Vorwahlbereichs um: In diesem Fall stellen Sie bei einem Anbieterwechsel einen Portierungsauftrag oder klären mit Ihrem bisherigen Vertragspartner, ob Ihre Telefonnummer zum verabredeten Zeitpunkt umgeschaltet werden kann. In einigen Fällen kann es technische Problem geben, weil trotz gleicher Vorwahl sich die erforderliche Länge der Rufnummer unterscheidet. Dann müssen Sie mit einer längeren oder kürzeren Nummer vorliebnehmen. Das ist jedoch die Ausnahme. 
  2. Sie ziehen in einen anderen Vorwahlbereich: Wenn die Vorwahl sich ändert, wird Ihnen eine neue Telefonnummer zugeteilt. Sie können unter Umständen die gleiche Rufnummer nach der Vorwahl erhalten, sofern diese frei und in der passenden Länge ist. Allerdings wird sich die gesamte Festnetznummer durch die andere Vorwahl dennoch unterscheiden. 

Portierungsauftrag vergessen? Kein Problem!

Sollten Sie im Zuge eines Anbieterwechsels oder eines Neuanschlusses den Portierungsauftrag vergessen haben, können Sie das nachholen. Zwar können Sie die alte Festnetznummer frühestens ab Ende des alten Vertrages nutzen. Sie können jedoch auch nach Beginn eines neuen Vertrags die alte Rufnummer mitnehmen. 

Dazu stellen Sie einfach nach Beginn der neuen Vertragslaufzeit einen Antrag bei Ihrem neuen Internetanbieter. Auf diese Weise ist es möglich, die bisherige Nummer doch noch zu nutzen.

Achtung: Sie haben nur einen Monat nach Ablauf des alten Vertrags Zeit, den Antrag zu stellen!

Diese Frist schreibt das Telekommunikationsgesetz vor. Einige Anbieter räumen Ihnen jedoch drei Monate ein. Welche Frist gilt, entnehmen Sie dem alten Vertrag.

Kosten für das Portieren der Festnetznummer

Seit Dezember 2021 dürfen die Telefon- und Internetanbieter keine Gebühren mehr für die Rufnummernportierung verlangen. Vorher berechneten die Unternehmen teilweise erhebliche Summen. Sollten mit der Mitnahme der Festnetznummer Kosten verbunden sein, können Sie sich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Diese verhängt dann nach Prüfung unter Umständen ein erhebliches Bußgeld.

Entschädigung bei verspäteter Schaltung

Der neue Anbieter muss die portierte Rufnummer zum vereinbarten Termin schalten. Eine Verzögerung ist für maximal einen Tag möglich. Für jeden weiteren Tag können Sie 10 Euro Schadensersatz verlangen. Das geht aus § 59, Abs. 6 TKG hervor.

Fazit: Einfach die Festnetznummer mitnehmen

Die Festnetzrufnummer ist ein wesentliches Kontaktmerkmal. Sie können die Rufnummer bei einem Anbieterwechsel oder einem Umzug im Vorwahlgebiet behalten. Sie müssen lediglich dem neuen Anbieter einen Portierungsauftrag erteilen. Erfreulich ist die Gesetzesänderung: Die Mitnahme der alten Nummer ist nicht nur unkompliziert, sondern auch kostenlos. So ist es deutlich einfacher als früher, ohne Unterbrechung über die bekannte Telefonnummer erreichbar zu sein.

FAQ: Häufige Fragen zur Rufnummernmitnahme

Ist es möglich, die bisherige Rufnummer bei einem Anbieterwechsel zu behalten?

Ja, das ist möglich. Dazu stellen Sie einen Portierungsantrag beim neuen Anbieter. Sollten Sie zusätzlich die Anschlussart wechseln, ist eine Verzögerung möglich. Sollten Sie umziehen, kommt es auf den Wohnort an, ob Sie die bisherige Nummer weiter nutzen können.

Kann ich meine alte Nummer bei einem neuen Vertrag ohne Unterbrechung nutzen?

Das kommt auf die Umstände an. Ihr neuer Anbieter kann die Festnetznummer frühestens zum Ende des alten Vertrags erhalten und auf den Anschluss schalten. Wechseln Sie die Anschlussart oder ziehen Sie um, müssen Sie unter Umständen eine vorübergehende Ersatzrufnummer nutzen.

Funktioniert die Mitnahme der Festnetznummer bei allen Anbietern gleich?

Die Mitnahme der bisherigen Rufnummer ist gesetzlich geregelt. Alle Anbieter wie Vodafone, Telekom, o2, 1&1 und alle anderen müssen sich an § 59 TKG halten. In einigen Fällen können Sie sogar von großzügigen Vorgehensweisen wie eine schnellere Übergabe der Nummer oder eine längere nachträgliche Portierung profitieren. Genaueres entnehmen Sie Ihren Vertragsunterlagen.

Ist die Portierung meiner Festnetznummer wirklich kostenlos?

Ja. Die Anbieter dürfen Ihnen für die Rufnummernmitnahme nichts berechnen.

Kann ich die Rufnummernmitnahme selbst beauftragen?

Der beste, fehlerfreiste und einfachste Weg ist ein Auftrag an den neuen Vertragspartner. Dieser kümmert sich um alle Details. So vermeiden Sie technische Probleme.

Was passiert am Tag der Portierung?

Der neue Anbieter teilt Ihnen den Termin mit, ab dem Sie unter Ihrer alten Rufnummer auf dem neuen Anschluss erreichbar sind. Im Laufe des Tages folgt die technische Umstellung. Es kann vorübergehend zu einer kurzen Unterbrechung der Erreichbarkeit und des Internets kommen. Spätestens nach einem weiteren Tag muss der Anbieter die Nummer geschaltet haben, sonst wird er Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig.


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Geschrieben von
Michael Weber
Michael ist freier Journalist, hat Sozialwissenschaften studiert und war als Redakteur und Pressereferent tätig. Das Thema Telekommunikation bearbeitet er seit 2014. Seine Fachkenntnisse fließen in die Entwicklung der Inhalte von DSLVergleich.net ein.
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