Es gibt verschiedene Gründe, warum es sinnvoll sein kann, einen Internet-Vertrag für eine andere Person abzuschließen. Vielleicht möchten Sie für die Großeltern einen DSL-Anschluss abschließen, damit diese mit den Enkeln über Video telefonieren können oder das Kind studiert in einer anderen Stadt und hat nicht das nötige Kleingeld, um sich selbst einen Internet-Anschluss zu leisten.
Jemand anderes möchte gerne eine Person im engeren Familien- oder Freundeskreis unterstützen, damit diese Internet trotz schlechtem Schufa-Score bekommt. In diesem Artikel klären wir für Sie, ob es grundsätzlich möglich ist, einen Internet-Vertrag für eine dritte Person abzuschließen.
Das sollten Sie beachten, bevor Sie einen Internet-Vertrag für jemand anderen abschließen
Grundsätzlich ist es möglich, einen Internet-Vertrag durch eine andere Person, beispielsweise dem Ehepartner oder auch einen Freund abschließen zu lassen. Hierbei sollten die beteiligten Personen nicht vergessen, z. B. einen Dauerauftrag einzurichten, um dem "echten" Vertragspartner die monatlichen Kosten zu ersetzen. Zudem sollte natürlich auch ein gewisses Vertrauensverhältnis zwischen den beiden beteiligten Personen bestehen, da die Person, die den Vertrag unterschreibt, in der weiteren Folge als Vertragsinhaber auch persönlich haftet.
Wichtig: Schießen Sie auf keinen Fall einen Vertrag im Namen einer anderen Person ab, ohne die Zustimmung dieser Person in Form einer Vollmacht etc. zu haben. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich um Urkundenfälschung, wenn Sie ohne Erlaubnis einen Vertrag auf eine andere Person abschließen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn die jeweilige Person, auf welche der Internet-Vertrag laufen soll, selbst den Vertrag für sich abschließt.
Internet-Vertrag: Abweichende Lieferadresse bei Bestellung
Um einen Internet-Vertrag für eine andere Person abzuschließen, geben Sie bei Bestellung des gewünschten Internet-Tarifs abweichend zu Ihren Daten als Vertragsinhaber als Lieferadresse die Adresse an, an welcher der Internetanschluss geschaltet werden soll. Dies wird in der Regel vom Internetanbieter gedudelt.
Zudem kann es Sinn machen, bei Vertragsabschluss die Kontaktdaten der Person zu hinterlegen, bei welcher der Anschluss geschaltet werden soll. Dies ist wichtig, falls sich ein Service-Techniker mit dieser in Verbindung setzen muss, um z. B. einen Termin zum Schalten des Anschlusses zu vereinbaren.