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Internet langsam: So können Sie handeln

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Das Wichtigste in Kürze
  • Langsames Internet kann verschiedene Gründe haben. Prüfen Sie Ihre Geräte, Kabel, Treiber und andere Faktoren.
  • Weicht Ihre Internetgeschwindigkeit von der vom Anbieter versprochenen Geschwindigkeit ab, dann sollten Sie protokollierte Geschwindigkeitsmessungen durchführen.
  • Bei einer zu langsamen Leitung können Sie seit dem 01. Dezember 2021 Ihren monatlichen Betrag mindern oder fristlos kündigen.

Ist das Internet auf einmal langsam, dann kann dies verschiedene Gründe haben. Oft liegt es nicht am Internetanbieter, dass das DSL oder WLAN nur eine unbefriedigende Geschwindigkeit aufweist. Wenn das Internet plötzlich langsam ist, kann es helfen, testweise einen anderen Computer mit dem Internet zu verbinden. Funktioniert auf diesem das Surfen ohne Probleme, liegt das Problem am eigenen Gerät. Ein Neustart des Computers und des WLAN-Routers löst die meisten Probleme.

Es kann allerdings auch vorkommen, dass die tatsächlichen Internetgeschwindigkeiten von den versprochenen Leistungen des Internetanbieters abweicht. In manchen Fällen liefert der Provider nicht die maximale Leistung. Dann haben Sie ein Recht auf Nachbesserung. Bessert der Anbieter nicht nach, können Sie sogar Sie Ihren Anbieter kündigen!

Checkliste für zu langsames Internet

In der folgenden Checkliste finden Sie einige Tipps, die Ihnen bei der Fehlersuche helfen können:

  • Geräte neu starten: Häufig löst ein Neustart von Computer und Router das Problem und Sie können wieder schnell im Internet surfen.
  • Betriebssystem verunreinigt: Prüfen Sie, ob Ihr System von Viren, Trojanern oder anderen Beschädigungen betroffen ist. Auch eine alte Version des Betriebssystems kann die Geschwindigkeit beim Surfen beeinträchtigen.
  • Hardware nicht leistungsstark genug: Ein veralteter Computer oder WLAN-Empfänger kann auch Ihre Surfgeschwindigkeit verlangsamen.
  • WLAN-Verbindung gestört: Prüfen Sie, ob eine optimale Verbindung vom Empfangsgerät zum WLAN-Router gewährleistet ist. Hierfür sollten beide Geräte nicht zu weit voneinander entfernt sein. Auch dicke Wände können die Verbindung verschlechtern.
  • Router oder Netzwerk falsch konfiguriert: Auch nicht optimierte Router-Einstellungen oder eine falsche Konfiguration des WLAN können die Internetgeschwindigkeit beeinträchtigen.
  • Geteilter Internetanschluss: Auch wenn mehrere Personen und Geräte gleichzeitig einen Internetanschluss nutzen, kann das Internet langsam werden.
  • Zu langsamer Internetanschluss: Ist der Internetanschluss zu langsam und bietet eine zu geringe Internetgeschwindigkeit, dann kann auch ein DSL-Vergleich eine Option sein, um einen schnelleren DSL-Tarif finden.
  • Internetanbieter macht Probleme: Natürlich kann auch der Internetanbieter für das langsame Internet verantwortlich sein. Mit dem Wechsel des Internetanbieters können Sie schneller surfen.

Wann ist das Internet wirklich zu langsam?

Grundlage für die Frage, wann das Internet wirklich zu langsam ist, ist das sogenannte Produktinformationsblatt des Internetanbieters, das im Online-Kundencenter einsehbar ist beziehungsweise per Auftragsbestätigung mitgesendet wurde. Hier ist genau definiert, welche Geschwindigkeit der Anbieter dem Kunden verspricht.

Anfang Juli 2017 veröffentlichte die Bundesnetzagentur eine genaue Beschreibung, wann das Internet zu langsam ist. Laut der BNA liegt dies vor, wenn:

  • "nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit erreicht werden oder
  • die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird oder
  • die vertraglich vereinbarte Mindestgeschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird."

Um dem Internetanbieter eine zu langsame Leitung nachzuweisen, sind grundsätzlich mindestens 20 Messungen zu verschiedenen Tageszeiten und an mindestens zwei Tagen vonnöten. Dafür wurde das Onlineportal breitbandmessung.de zur Verfügung gestellt.

Technische Voraussetzung für die Messung der DSL-Geschwindigkeit

Um ein möglichst realistisches Ergebnis zu erzielen, ist eine Messung ausschließlich über LAN-Kabel durchzuführen. Alle anderen Geräte, die so verbunden sind, sind zu trennen und das WLAN auszuschalten. Dafür steht an fast allen Routern ein WLAN-Taster zur Verfügung. LAN-Ersatzlösungen wie Powerline sind ebenfalls zu vermeiden, genauso wie Verteiler (Switch, Hub, ein zweiter WLAN-Router).

Am PC oder Laptop können einzelne Programme wie Firewalls und Antivirenprogramme das Messergebnis negativ beeinflussen. Diese lassen sich zeitweise deaktivieren. Dasselbe gilt für andere Browserfenster oder -tabs.

Der verwendete Router hat ebenfalls einen Einfluss auf das Messergebnis. Einzelne Modelle erreichen nicht die vom Internetanbieter versprochene Leistung, beispielsweise weil diese nicht Vectoring-fähig sind. Welche Voraussetzungen an den Router gestellt werden, lässt sich beim Anbieter erfragen.

So fordern Sie Ihre Rechte bei einem zu langsamen Internetanschluss ein

Können Sie nachweisen, dass Ihre Internetleitung schlechter als die Ihnen vertraglich zugesicherte Leistung ist, dann sollten Sie Ihren Anbieter schriftlich über das Problem informieren. Damit der Anbieter zügig reagiert, setzen Sie diesem eine angemessene Frist zur Behebung des Problems. 14 Tage reichen hier in der Regel aus. Als Nachweis dient nun das von Ihnen erstellte Messprotokoll. Versenden Sie den Brief per Einwurfeinschreiben mit Rückschein, um einen Nachweis in der Hand zu haben. Kommt der Internetanbieter Ihrer Forderung zur Nachbesserung nicht nach, haben Sie seit dem 01. Dezember 2021 das Recht, Ihren monatlichen Betrag zu mindern oder auch Ihren Vertrag fristlos zu kündigen.

Minderung der Grundgebühr

Bei fehlender Internetgeschwindigkeit können Sie im Verhältnis zur fehlenden Geschwindigkeit weniger zahlen. Sollten Sie also von vereinbarten 100 Mbit/s nur 50 Mbit/s erhalten, können Sie Ihren monatlichen betrag um 50 % kürzen. Möchten Sie eine solche Minderung durchführen, dann müssen Sie allerdings auf folgende Punkte achten:

  • Mindern Sie nur, wenn Sie die schlechte Leistung nachweisen können und den Anbieter darauf hingewiesen haben.
  • Ist Ihre Leitung nicht den ganzen Monat beeinträchtigt, beschränkt sich die Minderung nur auf die Tage der Schlechtleistung.
  • Die Minderung gilt nur für Ihren Internetanschluss. Andere Dienste, wie zum Beispiel ein TV-Abo oder die Miete eines Routers dürfen nicht gemindert werden.

Alternativ auch Kündigung möglich

Auch wenn Sie sich dazu entschieden haben, Ihren Vertrag zu kündigen, ist die Voraussetzung hierfür das Messprotokoll als Nachweis der Schlechtleistung sowie eine Aufforderung an den Anbieter, die vereinbarte Leistung zu erbringen. Haben Sie ein Messprotokoll über die Schlechtleistung und der Anbieter liefert auch nach abgelaufener Frist nicht die vereinbarte Geschwindigkeit, dann können Sie Ihren Vertrag ohne weitere Frist kündigen.

Geschrieben von
André Riechert
André ist als gelernter Informatiker für die technische Entwicklung und redaktionelle Leitung verantwortlich. Er beschäftigt sich schon seit seiner Jugend mit dem Computer und dem Internet. Bei ihm laufen alle Fäden zusammen.
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