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Internet kündigen: Jetzt DSL, Kabel, Glasfaser oder Festnetz online kündigen

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Das Wichtigste in Kürze
  • Zum Ende der Mindestvertragslaufzeit können Sie bestehende Verträge jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
  • Übermitteln Sie die Kündigung mit allen relevanten Daten entweder über den Kundenaccount oder schriftlich.
  • Möchten Sie Ihre Rufnummer mitnehmen, müssen Sie einen Portierungsantrag stellen.
  • Einen DSL- oder Glasfaserwechsel sollten Sie vom neuen Anbieter durchführen lassen.

Kündigen
Für alle, die ihren DSL-Vertrag kündigen möchten, bieten wir eine umfangreiche Hilfestellung.

Es gibt verschiedene Gründe, den Internetanbieter wechseln zu wollen. Ein Umzug kann anstehen, die Leistung stimmt nicht oder ein anderes Angebot ist einfach attraktiver. Das übliche Vorgehen in allen Fällen ist die Kündigung des Vertrages. 

Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter oder das Abbestellen eines Anschlusses ist inzwischen einfach. Der Gesetzgeber hat die Rechtslage verbessert, sodass Verbraucher ganz einfach den bestehenden Vertrag beenden können. Wenn Sie Ihrem Internetanbieter kündigen möchten, sollten Sie dennoch einige Details beachten. Dann klappt auch der Wechsel.

Wichtig: Im Falle eines Anbieterwechsels ist es ratsam, einen DSL-Vergleich zu nutzen. Viele der in unserem Vergleich aufgeführten Anbieter übernehmen die Kündigung bei Ihrem Altanbieter für Sie. Dies sichert einen reibungslosen Ablauf während des Wechselprozesses.

Unsere Meinung

Bild von André - Autor bei DSLVergleich.net
André R.

„Das Kündigen eines bestehenden Internetvertrages ist inzwischen sehr einfach. Im Prinzip reicht es aus, im Kundenaccount einen Kündigungsbutton oder -link zu nutzen. Die Anbieter müssen entsprechende Funktionen bereitstellen. Dennoch empfehlen wir ein Kündigungsschreiben per Einschreiben. So sind Sie auf der sicheren Seite.“

Internet kündigen - Kündigungsfristen der Anbieter

Durch die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum Dezember 2021 können Sie deutlich leichter einen Internetvertrag regulär kündigen. Seitdem gelten für alle Verträge klare Kündigungsfristen von einem Monat. 

Zugleich verlängern sich die Verträge nicht mehr um zwölf Monate, sondern bei allen Vertragsarten nur noch um einen Monat. Das heißt: Sie können nach Ende der Mindestvertragslaufzeit jederzeit zum Ende des nächsten Monats kündigen. Dies gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden, wenn die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen ist.

Wichtig: Der Anbieter muss Sie gemäß § 56, Abs. 3 TKG über eine bevorstehende Verlängerung des Vertrages spätestens zwei Wochen vorher informieren. Sie haben dann genug Zeit, das Internet zu kündigen. Sollten Sie den Termin verpassen, können Sie das jeweils einen Monat später nachholen. 

Bei einem Anbieterwechsel mehr Zeit einplanen

Normalerweise können Sie bis zum am Monatsletzten zum nächsten Monatsletzten kündigen. Das reicht auch bei einem Anbieterwechsel aus. Um jedoch sicherzugehen, sollten Sie statt der vier Wochen, besser sechs bis acht Wochen für einen Anbieterwechsel einplanen. Das verschafft dem neuen Vertragspartner genug Luft, um alle erforderlichen Vorbereitungen zu treffen.

Wie ist ein Internetvertrag zu kündigen?

Wenn Sie Ihrem Internetanbieter kündigen möchten, sind mehrere Arten einer Kündigung zu unterscheiden:

  • Widerruf des Vertrages innerhalb von 14 Tagen,
  • reguläre Kündigung,
  • Kündigung wegen Umzugs,
  • Sonderkündigung wegen nicht erbrachter Leistungen,
  • Sonderkündigung wegen einseitiger Vertragsänderung.

Vor der Kündigung zuerst den Vertrag prüfen

Bevor Sie kündigen, prüfen Sie erst den Vertrag, besser alle Verträge. Wenn Sie nur den Internet-Vertrag bzw. Internetanschluss kündigen möchten, prüfen Sie gebuchte Zusatzleistungen. Nicht immer laufen die Vertragszeiten von später hinzugebuchten Diensten wie IP-TV, besonderen Telefonpauschalen (zum Beispiel für Auslandsgespräche) oder Sicherheitspakten synchron. Vergewissern Sie sich, ob alle gebuchten Leistungen zeitgleich enden und kündigen Sie alle Buchungen.

Tipp: Alle wichtigen Vertragseckwerte müssen auch auf den Rechnungen stehen.

Tarifvergleich vor dem Wechsel

Wir empfehlen Ihnen, regelmäßig einen Tarifvergleich durchzuführen. So finden Sie einen geeigneten Ersatz für den bisherigen Vertrag. Üblicherweise können Sie so einige Euro pro Monat sparen. Die meisten Anbieter locken mit einem Wechselbonus oder einigen Monaten zu vergünstigten Preisen. Ein Anbieterwechsel und damit die Kündigung des alten Vertrags lohnen sich fast immer. 

In diesem Fall sollten Sie den neuen Anbieter den alten Vertrag kündigen lassen. Das ist die sicherste Variante des Wechsels.

Internet-Kündigung: Anschlussart beachten

Beachten Sie, dass Sie nicht bei allen Anschlussarten kündigen und wechseln können. Unkompliziert ist ein Wechsel bei einem DSL-Anschluss

Ein Wechsel bei einem Glasfaseranschluss ist grundsätzlich möglich. Allerdings umgehen das einige Anbieter. Sie fordern ein überhöhtes Entgelt von der Konkurrenz, weshalb Sie möglicherweise nicht alle Tarife von allen Anbietern nutzen können. 

Ein Wechsel bei einem Kabel-Internetanschluss ist nicht möglich. Sie müssen beim lokalen Anbieter bleiben. 

Sie können jedoch immer, sofern die Anschlüsse vorhanden sind, zwischen den verschiedenen Anschlussarten wechseln. In diesem Fall handelt es sich jedoch um eine Kündigung und einen Neuanschluss.

Achtung beim Wechsel: Kündigung oder übertragen?

Wenn Sie einen geeigneten Anbieter gefunden haben, sollten Sie nicht selbst kündigen, sondern den neuen Internetanbieter eine Anschlussübertragung vornehmen lassen. Der Unterschied ist auf den ersten Blick gering, hat aber spürbare Auswirkungen: Der neue Anbieter übernimmt dabei zum Stichtag den laufenden Anschluss vom vorherigen Anbieter. 

Anderenfalls würden Sie kündigen und müssten vom neuen Vertragspartner den Anschluss erneut freischalten lassen. Das kann in Einzelfällen teurer sein und ist wegen der fehlenden Terminabstimmung fehleranfälliger. Nur dann, wenn Sie den alten Anschluss wirklich kündigen wollen, sollten Sie selbst tätig werden. Schalten Sie bei einem Wechsel unbedingt den neuen Anbieter ein.

So reibungslos die allermeisten Wechsel funktionieren, kann genau hier ein mögliches Risiko für einen temporären Leitungsausfall liegen. Aber: Der Ausfall bei einem Wechsel darf maximal einen Tag betragen, sonst muss der alte Anbieter laut § 59 Abs. 2 TKG den Anschluss temporär wieder herstellen.

Darum beauftragen Sie immer den neuen Anbieter mit der technischen Abwicklung in Form einer Übertragung. Dieser kann für Sie auch kündigen. Das sollten Sie in Anspruch nehmen, um Papierkram zu sparen. Kontrollieren Sie jedoch, ob Sie selbst noch Zusatzleistungen kündigen müssen.

Internetanbieter kündigen – Muster für das Kündigungsschreiben

Die Telekommunikationsunternehmen sind inzwischen verpflichtet, eine Kündigung über den Kundenaccount zu ermöglichen. Das ist noch nicht bei allen klar erkennbar und einfach anklickbar umgesetzt. Wir empfehlen Ihnen, bei einem Abmelden des Anschlusses die Kündigung per Einschreiben zu nutzen. 

Wichtig ist, dass alle relevanten Daten in dem Kündigungsschreiben enthalten sind. Dazu zählen 

  • Ihr Name und die Anschrift (bzw. die des Kunden), 
  • die Vertragsnummer und Kündigungsnummer, 
  • die Anschrift des Unternehmens, 
  • alle weiteren zu kündigenden Leistungen,
  • der Termin, zu dem gekündigt wird (alternativ: „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“),
  • eine Bitte um Bestätigung der Kündigung,
  • Datum und Unterschrift des Kunden.

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir Musterschreiben vorbereitet. Wählen Sie einfach die zum Anbieter passende Kündigungsvorlage:

Internet-Kündigung bei Altverträgen

Über die letzten Jahre haben sich viele Internetanbieter zusammengeschlossen. So ging Kabel Deutschland an Vodafone und DSL-Anbieter wie Versatel und Freenet sind mittlerweile feste Bestandteile von 1&1. 

Wenn Sie noch laufende Altverträge haben, finden Sie hier geeignete Kündigungsvorlagen:

Portierung: An die Rufnummernmitnahme denken

Zum Internetanschluss gehört fast immer auch mindestens eine Telefonnummer. Wenn Sie diese behalten wollen, müssen Sie eine Rufnummernmitnahme beauftragen. Diesen Portierungswunsch richten Sie an den neuen Vertragspartner. Dieser kümmert sich um die technische Abwicklung und übernimmt mit dem Anschluss auch die Telefonnummer. 

Die Portierung ist wichtig, da sie sonst unter der alten Nummer nur bis zum Kündigungstermin erreichbar sind. Ausführliche Informationen zur Rufnummernmitnahme haben wir hier zusammengestellt: Rufnummer mitnehmen ►.

Nicht vergessen: Hardware rechtzeitig zurückgeben

Hat Ihnen der alte Anbieter ein Modem/Router oder andere Hardware als Mietgeräte überlassen, müssen Sie diese zurückgeben. Bis wann Sie die Hardware zurückgeben müssen, entnehmen Sie Ihrem Vertrag. In der Regel müssen Sie die Geräte auf eigene Kosten zurücksenden. 

E-Mail und Webseite 

Mit dem Internet kündigen Sie Zusatzleistungen wie eine E-Mail-Adresse oder Raum für eine Webseite. Beachten Sie, dass Sie nach Vertragsende auf beides keinen Zugriff mehr haben. Sichern Sie zuvor die Daten. Bei E-Mails ist dies zum Beispiel durch einen Abruf über einen E-Mail-Client wie Thunderbird oder Outlook möglich. 

Internet kündigen - die Sonderfälle 

In der Regel kündigen Sie, um den Internetanbieter zu wechseln. Teilweise kann auch ein Abmelden des ganzen Anschlusses Grund für die Kündigung sein. Zum Beispiel ist das bei einem Wechsel auf eine andere Anschlussart wie von DSL zu Kabel-Internet denkbar. Manchmal sind die Gründe aber auch anderer Ursache:

  1. Widerruf: Sofern Sie den Vertrag nicht in einem Ladengeschäft geschlossen haben, können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen und so annullieren. 
  2. Kündigung bei einem Umzug: Wenn Sie umziehen, nehmen Sie Ihren Vertrag zunächst mit. Sie müssen dann den aktuellen Anbieter fragen, ob er am neuen Wohnort einen Internetanschluss mit der gleichen Leistung bereitstellen kann. Ist das nicht möglich, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit einer einmonatigen Kündigungsfrist (frühestens zum Auszugstermin).
  3. Sonderkündigung bei mangelnder Leistung: Ist ihr Internetanschluss zu langsam oder stellt der Vertragspartner nicht die vereinbarten Leistungen bereit, können Sie mit einer angemessenen Frist von ca. 14 Tagen zum Nachbessern auffordern. Bleibt eine Besserung aus, haben Sie die Möglichkeit, fristlos zu kündigen. 
  4. Kündigung bei einseitiger Änderung der Vertragsinhalte (Preis, Leistungen, Bedingungen): Sie können einen Vertrag dann innerhalb von drei Monaten und frühestens zum Änderungszeitpunkt kündigen. Der Vertragspartner muss Sie zuvor sogar über dieses Recht aufklären.

Fazit: Internet einfach kündigen

Durch rechtliche Verbesserungen können Sie Ihrem Internetanbieter einfacher kündigen als früher. Speziell nach Ende der Mindestvertragslaufzeit können Sie jederzeit mit einer einmonatigen Frist den Vertrag beenden. Das bedeutet Flexibilität. 

Da zudem Kündigungen über den neuen Anbieter oder aus dem Kundenaccount des bisherigen Anbieters möglich sind, haben Sie wenig Aufwand. Dennoch sollten Sie alle Vertragsdetails prüfen und im Zweifelsfall selbst aktiv werden. 

Etwas komplizierter kann es werden, wenn Sie den Anbieter wechseln und zum Beispiel die Rufnummer mitnehmen möchten, Zusatzleistungen gebucht haben oder ein Umzug ansteht. Prüfen Sie daher vor der Kündigung immer alle Vertragsdetails, um keine wichtigen Schritte zu vergessen. Hierbei sollten Sie den alten Vertrag vom neuen Anbieter kündigen lassen.

Selbst wenn es keinen Anlass zum Kündigen des Internetvertrags gibt, sollten Sie einen Wechsel in Erwägung ziehen. Finanziell lohnt es sich in den meisten Fällen, den Anbieter regelmäßig zu wechseln. Die Abwicklung ist sogar noch einfacher, da der neue Vertragspartner sich um alles kümmert.

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Geschrieben von
Michael Weber
Michael ist freier Journalist, hat Sozialwissenschaften studiert und war als Redakteur und Pressereferent tätig. Das Thema Telekommunikation bearbeitet er seit 2014. Seine Fachkenntnisse fließen in die Entwicklung der Inhalte von DSLVergleich.net ein.
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