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Kabel Deutschland Internet oder TV-Vertrag online kündigen

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Kündigen
Ihren Vertrag mit Kabel Deutschland kündigen Sie bei uns in nur wenigen Schritten.

Kabel Deutschland Kunden können den Kabel Deutschland Internet-Vertrag kündigen, sobald der Vertrag ausläuft und die sie Kündigungsfristen dementsprechend einhalten.

Die Kündigung als solche ist nur in der Schriftform zulässig, dann wahlweise per Post, Fax oder Mail. Ein normaler Kabel-Vertrag läuft über 24 Monate. Mit einer Frist von drei Monaten können Kunden dann ihren Kabel Deutschland Vertrag kündigen.

Läuft die Frist aus, so verlängert sich der Vertrag ganz automatisch um weitere 12 Monate. Das geht immer so weiter, bis eine Kündigung erfolgt. Die formgerechte Kündigung kann mithilfe der Kabel Deutschland Musterkündigung angefertigt werden.

Sobald die Kündigung eintrifft, verschickt Kabel Deutschland eine Eingangsbestätigung und mit dem Auslaufen des Vertrags auch eine Endabrechnung über alle erbrachten Leistungen.

Kabel Deutschland fristgerecht kündigen

Um schnell und einfach kündigen zu können, haben wir für Sie eine Kündigungsvorlage erstellt. Diese Vorlage können Sie sich kostenlos herunterladen. Sie müssen nur Ihre Daten in die markierten Felder eintragen, das Kündigungsschreiben ausdrucken und dann per Post oder per Fax an die oben stehende Adresse bzw. Nummer senden.

Das Kündigungsschreiben geht an:

Kabel Deutschland
Kundenservice
99116 Erfurt
Oder via Fax an: 01805 299 925

Kabel Deutschland direkt beim Anbieter kündigen

Zusätzlich stellt Kabel Deutschland auf der eigenen Webseite auch ein entsprechendes Kontaktformular zur Verfügung. Um diese zu nutzen und den Kabel Deutschland Vertrag kündigen zu közu können, istnnen ist es notwendig, sich im Kundenportal unter Angabe der Kundennummer und des Servicepassworts einzuloggen.

Kabel Deutschland Sonderkündigungsrecht

Das Kabel Deutschland Sonderkündigungsrecht tritt dann in Kraft, wenn der Service dem Kunden aus rein technischen Gründen nicht mehr im vollen Umfang zur Verfügung gestellt werden kann. Ferner können Kunden von diesem Recht auch dann Gebrauch machen, wenn der Anbieter seine Preise für ihr Leistungspaket um mehr als 5 Prozent anhebt.

Ansonsten kann dieses Recht auch in Kraft treten, wenn ein Wohnortwechsel ansteht und am neuen Wohnort nicht mehr die gleiche Leistung zur Verfügung steht. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass der Vertrag nicht komplett gekündigt wird, sondern er dann nur entsprechend abgeändert wird und zu neuen, angepassten Konditionen weiter läuft.

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Geschrieben von
André Riechert
André ist als gelernter Informatiker für die technische Entwicklung und redaktionelle Leitung verantwortlich. Er beschäftigt sich schon seit seiner Jugend mit dem Computer und dem Internet. Bei ihm laufen alle Fäden zusammen.
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