Vodafone Preiserhöhung im Mai 2023: Was jetzt?
- Vodafone erhöht ab Mai 2023 die Preise für Internet-Pakete um 5 € pro Monat.
- Kunden haben die Wahl, die Preiserhöhung zu akzeptieren oder von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und den Anbieter zu wechseln.
- Bei einer einseitigen Vertragsänderung haben Sie als Kunde das Recht, innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Bescheids außerordentlich zu kündigen.
Als Vodafone-Kunde haben Sie es vielleicht schon mitbekommen: Die Preise für die Internet-Pakete des Anbieters werden ab Mai 2023 um 5 € pro Monat erhöht. Bestandskunden wurden darüber entweder bereits per E-Mail und Brief informiert, oder werden in Kürze einen Bescheid erhalten. Auch Neukunden sind von der Preiserhöhung betroffen.
Sammelklage: Betroffene gesucht
Seit Mai dieses Jahres erhöht Vodafone die Preise für Internet-Anschlüsse bei Bestandskunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht die Preissteigerungen als rechtswidrig an und prüft derzeit die Möglichkeit einer Sammelklage. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Verbraucher:innen ausschließlich die vereinbarten Preise zahlen müssen und zu viel gezahlte Beiträge erstattet bekommen. Betroffene haben die Möglichkeit, sich über eine Umfrage beim vzbv zu melden.
Ihre Optionen: Sonderkündigung oder Anbieterwechseln
Als Vodafone-Bestandskunde haben Sie nun verschiedene Möglichkeiten: Entweder akzeptieren Sie die Preiserhöhung und tun nichts weiter, oder Sie nutzen Ihr Sonderkündigungsrecht und wechseln den Anbieter.
Bei Vodafone bleiben
Selbstverständlich können Sie die Vodafone-Preiserhöhung einfach akzeptieren und bei Ihrem bisherigen Internet-Provider bleiben – das ist mit Sicherheit die komfortabelste Variante, da Sie hier nichts weiter tun müssen. Falls Sie noch einen laufenden Vertrag besitzen, wird der Preis zum Zeitpunkt der nächsten automatischen Verlängerung erhöht. Haben Sie also erst vor Kurzem einen Internetvertrag bei Vodafone abgeschlossen, haben Sie noch einmal Glück gehabt.
Vertrag kündigen und Anbieter wechseln
Alternativ können Sie Ihren Vertrag aber auch per Sonderkündigungsrecht beenden. Dafür müssen Sie Vodafone per Brief oder E-Mail unter Angabe des Stichworts „Preiserhöhung“ über Ihre gewünschte Kündigung informieren. Anschließend sollte Ihre Kündigung vonseiten Vodafones innerhalb weniger Tage schriftlich bestätigt werden.
Wenn Sie nach der Kündigung nicht offline bleiben möchten, müssen Sie sich einen neuen Internetanbieter suchen. Wir können Ihnen bei Ihrer Suche behilflich sein: Nutzen Sie unseren DSL-Vergleich, um die besten Optionen im Netz zu finden. Innerhalb unseres Ratgebers „Internetanbieter wechseln“ finden Sie zudem viele Tipps.
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Diese Rechte haben Sie bei einer Preiserhöhung
Bei der Preiserhöhung, wie Vodafone sie vornimmt, handelt es sich um eine einseitige Vertragsänderung. Diese ist zwar erlaubt und Anbieter wie Vodafone behalten sich das Recht auf einseitige Vertragsänderungen mithilfe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor, aber als Verbraucher haben Sie in diesem Fall das Recht auf Ihrer Seite.
Seit Dezember 2021 gilt: Sie können Ihren Vertrag nach einer einseitigen Vertragsänderung vonseiten des Providers innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Bescheids über die Preiserhöhung kündigen.
In diesen Fällen gilt Ihr Sonderkündigungsrecht
Übrigens: Auch in anderen Fällen gilt Ihr Sonderkündigungsrecht. Sind Sie mit Ihrem Anbieter unzufrieden, haben Sie also einen gewissen Spielraum, um frühzeitig aus Ihrem Vertrag herauszukommen.
Unzureichende Geschwindigkeit
Klar ist: Sie bezahlen für bestimmte Internetgeschwindigkeit, also sollten Sie diese auch erhalten. So haben Sie als Verbraucher bei zu geringer Internetleistung ein Recht auf Nachbesserung. Weicht die tatsächliche Geschwindigkeit, mit der Sie surfen oder downloaden, von der im Vertrag angegebenen Geschwindigkeit erheblich ab und kommt dies wiederholt vor, können Sie von Ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Umzug
Nach einem Umzug können Sie dann von Ihrem Vertrag mit Ihrem Provider zurücktreten, wenn Ihr bisheriger Vertrag an Ihrem neuen Wohnort nicht verfügbar ist. Das gilt auch, wenn die bisher gebuchte Geschwindigkeit in Ihrer neuen Heimat nicht voll ankommt.
Jetzt DSL-Vergleich startenWichtig: Wenn Ihr Vertrag schon mindestens 24 Monate läuft, können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Vertrag mit Ihrem Internetanbieter zurücktreten – unabhängig von Preiserhöhungen oder anderen Faktoren.
FAQ: häufige Fragen zur Vodafone Preiserhöhung
Vodafone begründet die Preiserhöhung ab Mai 2023 mit den generell gestiegenen Kosten in Deutschland. Als Kunde können Sie aufgrund der einseitigen Vertragsänderung innerhalb von drei Monaten von Ihrem Vertrag zurücktreten.
Ja. Laut Bundesnetzagentur können Sie bei einer einseitigen Vertragsänderung per postalischem Schreiben oder E-Mail von Ihrem Vertrag mit Vodafone zurücktreten. Dabei gilt eine Frist von drei Monaten nach Erhalt des Bescheids über die Preiserhöhung.
Senden Sie Vodafone postalisch oder per E-Mail ein Kündigungsschreiben. Achten Sie darauf, dass Ihre Kündigung anschließend vom Provider bestätigt wird. Auch bei einem Umzug oder einer vom Vertrag abweichenden Surfgeschwindigkeit gilt Ihr außerordentliches Kündigungsrecht.